Innsbruck – Nach dem Unfalltod einer Skifahrerin auf einer eisigen Piste am Hintertuxer Gletscher Anfang 2023 sind drei Mitarbeiter eines Seilbahnunternehmens vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte sie beschuldigt, die Piste nicht gesperrt zu haben. Man könne nicht von einer Sorgfaltsverletzung ausgehen, so der Richter. Zudem müsse man den „außergewöhnlichen Winter“ berücksichtigen.