Gnade für Fritzl

von Redaktion

Inzest-Täter darf in Normalvollzug

Krems – Er hatte seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. Die lebenslange Haft verbrachte Josef Fritzl bisher in einem besonderen Vollzug. Das wird jetzt wohl anders.

Der als „Monster von Amstetten“ bekannt gewordene Inzest-Täter Josef Fritzl darf vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden.

Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen „begraben“ sei, hieß es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

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