Amokfahrt: Urteil zum Teil aufgehoben

von Redaktion

Kassel – Das Landgericht in Kassel hat das Urteil gegen den Amokfahrer von Volkmarsen zu einem Teil aufgehoben. Der Mann war wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung an. Am Montag hob das Landgericht die Regelung der möglichen Sicherungsverwahrung auf.

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