„Knöllchen“-Machtwort
Bundesverfassungsgericht zu Strafzetteln
Karlsruhe/Siegburg – „Knöllchen“-Machtwort aus Karlsruhe: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont und ist damit einem Bürger zur Seite gesprungen, der in Siegburg bei Köln wege