Sterbehilfe: ALS-Kranker verliert Prozess

von Redaktion

Straßburg – Ein an der unheilbaren Nervenkrankheit Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) leidender Mann aus Ungarn darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Das Gericht mit Sitz in Straßburg entschied am Donnerstag, dass das ungarische Recht in diesem Punkt nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Darin sind sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die Reise in ein Land, in dem der assistierte Suizid legal ist, verboten.

Der 46-jährige Antragsteller leidet seit Juli 2021 an ALS. Die Krankheit, an der auch der berühmte Astrophysiker Stephen Hawking litt, führt zu einer fortschreitenden Lähmung und schließlich zum Tod. Der Rechtsanwalt hatte seinen Fall bei der Anhörung im November 2023 trotz seiner durch die Krankheit beeinträchtigten Sprache vorgetragen. Er sei nicht in der Lage ohne Hilfe für sich selbst zu sorgen.

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