So sieht sie aus, die Monocam: Mit dem neuen System will Rheinland-Pfalz gegen Handysünder vorgehen. © Geier/Imago
Ablenkung durchs Handy ist eine der größten Unfallgefahren im Straßenverkehr. © Gollnow/dpa
Mainz – Die Musik im Auto wechseln, mal schnell eine Nachricht beantworten oder telefonieren: Viele Menschen benutzen das Handy im Straßenverkehr. Sie unterschätzen dabei die Gefahr von Handys am Steuer, denn Unaufmerksamkeit oder Ablenkung sind häufige Ursachen für Unfälle, wie der ADAC schreibt. „Experten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen durch Ablenkung verursacht wird“, heißt es auf der Website des Automobilclubs.
Diese Zahlen kennt auch das Innenministerium in Rheinland-Pfalz. Als erstes Bundesland will es stärker gegen die Ablenkung am Steuer vorgehen – und hat dabei insbesondere das Nutzen von Handys im Blick. Noch dieses Jahr soll ein Gesetz für die sogenannten Handy-Blitzer stehen. Rheinland-Pfalz setzt dabei auf KI-Überwachung.
Eine spezielle Kamera namens Monocam scannt die Autos im Straßenverkehr und eine angeschlossene Software überprüft dann, ob die Fahrer ein Mobiltelefon benutzen oder nicht. Dabei achtet die Software zum Beispiel auf eine spezielle Handhaltung oder ein Markenemblem wie das von Apple.
Ein möglicher Verstoß wird schließlich an echte Polizeibeamte weitergeleitet, die bewerten, ob es sich tatsächlich um ein Handy handelte. Am Ende entscheidet also ein Mensch, keine KI. Das System kommt seit Jahren bereits in den Niederlanden zum Einsatz und soll nach einer Testphase bald auch flächendeckend in dem Bundesland zum Einsatz kommen.
Wie eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf Anfrage erklärt, hat Innenminister Michael Ebling (SPD) den entsprechenden Regierungsentwurf bereits vorgelegt. Noch „in 2024“ soll die Änderung kommen. Damit die Regelung in Kraft tritt, soll das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) so geändert werden, dass der Einsatz einer Monocam erlaubt ist. Denn rechtlich muss geregelt sein, dass zunächst eigentlich unverdächtige Fahrer überhaupt fotografiert werden dürfen. Auf der bisherigen rechtlichen Grundlage war nur ein Pilotbetrieb möglich, der laut Innenministerium erfolgreich verlaufen ist.
Innenminister Ebling sagte schon 2023, als er das Projekt vorgestellt hatte: „Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren. Jeder davon ist einer zu viel. Mit dieser zukunftsweisenden Technik wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Ablenkungsunfälle reduzieren.“ Durch das Pilotprojekt hätten sich die Ablenkungsverstöße halbiert.
Das Benutzen von Handys am Steuer ist nicht erlaubt. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, dem drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall aufgrund von Ablenkung durch Handynutzung, wird die Strafe deutlich höher.
Bleibt es bei einem Sachschaden, erhöhen sich nur das Bußgeld und die Anzahl der Punkte. Dann sind es laut Bußgeldkatalog 200 Euro und zwei Punkte. Wird eine Person verletzt oder gar getötet, kann eine Strafanzeigefolgen. Da die Ablenkung durch Handynutzung grob fahrlässig ist, greift womöglich auch kein Versicherungsschutz. Zudem droht, vor allem bei wiederholten oder schwerwiegendem Vergehen, der Entzug des Führerscheins.
In Bayern ist eine Einführung des Systems laut Innenministerium derzeit nicht geplant. Das liege vor allem daran, dass für die Bayerische Polizei derzeit keine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage existiert, die den Einsatz der Monocam zulassen würde. Hierzu wäre auch hier zunächst eine Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes nötig.
AS