Bern – In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt. Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.