Hamburg – Das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte die Gerichtspressestelle mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Das Hamburger Landgericht hatte den 35-Jährigen am Mittwoch vergangener Woche zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn unter anderem wegen Geiselnahme schuldig. Er hatte seine Tochter zuvor entführt.