Seine Familie zerbrach am Erbstreit

von Redaktion

Bergsteiger-Legende Reinhold Messner (79) bereut Vermögens-Verteilung zu Lebzeiten

Schloss Juval in Südtirol gehört zu den Immobilien von Reinhold Messner. © babirad

Reinhold Messner mit seinem Sohn Simon bei einer Fernsehshow im Jahr 2019. © Imago

Da war noch alles gut: Reinhold Messner mit seiner Tochter Magdalena. © Bernhart/picture alliance

Bozen/München – Er ist der bekannteste Bergsteiger der Welt, wurde durch seine gewaltigen Gipfel-Touren zur Legende. Und natürlich hat sich Reinhold Messner, der heuer 80 Jahre alt wird, auch einen großen Reichtum erarbeitet: Unter anderem ist das Schloss Juval, eine mittelalterliche Burg in Südtirol – in seinem Besitz, Experten schätzen sein Vermögen auf über 30 Millionen Euro. Nun hat er selbst erzählt, dass er vor einigen Jahren einen wichtigen Schritt gegangen ist: Messner hat schon zu Lebzeiten den „Großteil seines Vermögens“ an seine Kinder verteilt. Mit verheerenden Folgen!

Es sei sein „größter Fehler gewesen“, sagte Messner nun der Apotheken Umschau: „In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie. Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund, und ich stand mit 75 am Abgrund.“ Der Rekord-Alpinist, der vier Kinder hat und in seiner dritten Ehe mit Diane Messner (44) lebt, habe selbst nichts von seinen Eltern geerbt, darüber sei er glücklich: „Es war nichts da außer Respekt und Dankbarkeit.“

Doch wie kann man beim Vererben „mit der warmen Hand“ so schlimme Familienstreits vermeiden? Wir sprachen mit Dr. Thomas Fritz, Fachanwalt für Erbrecht aus München.

Vermögen zu Lebzeiten verteilen, das heiße in der Regel: Schenken. „Und das oberste Gebot des Schenkungsrechts ist: Verschenke nie etwas, was du in deinem Leben eventuell noch einmal selbst brauchst“, erklärt Fritz. Deshalb stelle sich die Frage einer Vermögensverteilung zu Lebzeiten für viele Menschen ohnehin nicht. Wer aber viel besitzt, wie Bergsteiger-Star Messner, der könne zu Lebzeiten Vermögen verteilen – meist um Steuern zu sparen.

In Deutschland etwa sei die Schenkungs- genauso hoch wie die Erbschaftssteuer. Aber: Bei einer Schenkung gebe es einen Freibetrag pro Kind in Höhe von 400 000 Euro. Das heißt konkret: Wenn ein Ehepaar zwei Kinder hat, dürften beide Elternteile jedem Kind alle zehn Jahre 400 000 Euro schenken, ohne dass Steuern anfallen. Wer Immobilien vererbe, müsse früh anfangen, die Anteile zu verschenken, damit er das steuerfrei in die nächste Generation bringt, erklärt Anwalt Fritz. Das gelte besonders für Unternehmer, deren Kinder ansonsten die Steuer nicht bezahlen können und die Firma pleite gehen könnte.

Wer keinen Streit mit der Familie will – und dies habe Reinhold Messner eventuell versäumt – der sollte vor einer Schenkung unbedingt kommunizieren. Klar sagen: Das ist da, das möchte ich euch geben. Denn es gebe ja auch verschiedene Wünsche der Nachkommen, gerade wenn es nicht nur Geld, sondern auch Immobilien oder eine Firma oder gar eine Stiftung zu vererben gibt. Ratsam sei auch, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Vorgespräch (Kosten 200 bis 500 Euro) klärt das Wichtigste. Und: Damit nicht zu lange warten. Fritz: „Je älter ich werde, desto unfähiger werde ich, Entscheidungen zu treffen.“

Übrigens könne man ein Testament immer auch wieder rückgängig machen. Und auch eine Schenkung könne man zurücknehmen – mittels einer Rückforderungsklausel.

Reinhold Messner jedenfalls wünscht sich für die Zukunft wieder ein besseres Verhältnis zu seiner Familie: „Welcher Vater oder welcher Elternteil wünscht sich das nicht.“ Ohnehin sei ihm besonders sein „geistiges Erbe“ wichtig. Für dessen Erhalt setze er auf seine junge Frau Diane: „Sie ist die Einzige, die meine Haltung, mein geistiges Erbe in die Zukunft tragen kann.“
ANDREA STINGLWAGNER

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