Karlsruhe – Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll. Aktuell geht es in Karlsruhe um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker. Der Verlag sieht in ihnen eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten. Damit werde sein Urheberrecht verletzt.
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Blocker keine Umarbeitung. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien.