London – Großbritannien verbietet Straftätern, die wegen besonders gravierender Morde lebenslang im Gefängnis sitzen, das Heiraten. Wer in England zu einer „whole life order“ verurteilt ist – also tatsächlich nie wieder freikommen soll –, darf hinter Gittern grundsätzlich auch nicht mehr heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Bisher konnten Verurteilte beim Gefängnisdirektor einen Antrag auf Eheschließung stellen.