Frankfurt/Main – Fast drei Jahre nach dem Tod einer Vierjährigen in einer Zahnarztpraxis im Hochtaunuskreis hat der damalige Narkosearzt die Verantwortung dafür übernommen. Ihm seien unbewusst Fehler bei der Hygiene unterlaufen, erklärte der Rechtsanwalt des heute 67-Jährigen beim Prozessauftakt im Frankfurter Landgericht. Laut Anklage erlitten mehrere Kinder eine Blutvergiftung – wegen verunreinigtem Narkosemittel.