Braunschweig – Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. wegen schwerer Sexualstraftaten hat die Staatsanwaltschaft zusammen 15 Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Im Anschluss an die Freiheitsstrafe sei eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung nötig, sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann vor dem Landgericht Braunschweig. Sollte es zu solch einem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden.
Lindemann hatte zuvor in einem mehr als dreistündigen Plädoyer begründet, warum sie den Angeklagten für zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs für schuldig hält. In ihrem Schlussvortrag kritisierte sie die Strafkammer des Landgerichts an mehreren Stellen hart. Lindemann sprach von einer voreingenommenen Kammer, von der sie teils den Eindruck habe, dass sie keine belastenden Feststellungen treffen will.
Dem 47-jährigen Deutschen waren zum Auftakt des Prozesses drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Der Prozess erweckt größere internationale Aufmerksamkeit, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung. Das Plädoyer der Verteidigung wird am Montag erwartet, am Dienstag könnte es dann das Urteil geben.