Gütersloh – Mit einem Urlaubstag vier Tage Erholung am Stück genießen: Die Brückentage bieten auch 2025 wieder gute Möglichkeiten für lange Wochenenden. So fällt zum Beispiel der 1. Mai als bundesweiter Feiertag auf einen Donnerstag. Wer sich die begehrten Urlaubstage sichern will, sollte schnell sein und sich frühzeitig mit Team und Vorgesetzten absprechen. Denn in manchen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen.
Grundsätzlich gelten für Urlaub an Brückentagen die gleichen Regelungen wie für andere Urlaube auch. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch in seltenen Fällen auch ablehnen. Das geht aber „nur dann, wenn entweder dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche von Kollegen, die sozial schutzwürdiger sind“, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel eine ernsthafte Unterbesetzung sein, etwa durch hohen Krankenstand oder außergewöhnliche Arbeitsbelastung, wie sie in bestimmten Branchen während Feiertagen oder saisonaler Hochphasen vorkommt. Auch persönliche Gründe von Kollegen, wie schulpflichtige Kinder oder familiäre Verpflichtungen, können Vorrang haben.
Folgende Tage sollten sich Brückenbauer also am besten schon jetzt im Urlaubskalender markieren:
In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt dürfen sich Beschäftigte über ein längeres Wochenende freuen, da Heilige Drei Könige (6. Januar) 2025 an einem Montag ist. Ostern 2025 fällt auf den späten Zeitraum vom 18. (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag). Mit geschickter Urlaubsplanung lassen sich mit wenigen Urlaubstagen viele zusammenhängende freie Tage herausholen: 14. bis 17. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage; 22. bis 25. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage; 22. bis 30. April + 2. Mai: 8 Urlaubstage = 17 freie Tage
Da der Tag der Arbeit am 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag einzuplanen. Auf diese Weise lassen sich vier zusammenhängende freie Tage ideal für einen Kurzurlaub nutzen. Christi Himmelfahrt fällt 2025 auf den 29. Mai, wie immer an einem Donnerstag. Wer den 30. Mai als Brückentag nutzt, kann sich so über ein langes Wochenende mit insgesamt vier freien Tagen freuen.
Pfingsten wird 2025 am Sonntag, den 8. Juni, und Montag, den 9. Juni, gefeiert. Wer clever plant, kann sich eine Auszeit von bis zu 12 Tagen sichern: 10. bis 13. Juni: 4 Urlaubstage = 9 freie Tage; 30. Mai + 2. bis 6. Juni: 6 Urlaubstage = 12 freie Tage.
In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird am 19. Juni 2025 Fronleichnam gefeiert. Der Feiertag fällt wie immer auf einen Donnerstag – eine Möglichkeit für ein verlängertes Wochenende. 2025 bieten sowohl Mariä Himmelfahrt am 15. August (nur in Bayern und im Saarland) und der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober Gelegenheit zum Ausspannen.