Frankfurt – Die Behauptung, durch das Essen von Schnapspralinen versehentlich betrunken geworden zu sein, ist laut einem Urteil aus Hessen unglaubwürdig. Bei den in seinem Blut gemessenen 1,32 Promille Alkohol hätte ein Mann 0,2 bis 0,3 Liter Hochprozentiges trinken müssen, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Das entspräche mindestens 132 Kirschwasserpralinen einer bekannten Marke. (Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24) Der Angeklagte war in einer Januarnacht mit 1,32 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto durch Hofheim am Taunus gefahren. Dadurch war er nicht mehr in der Lage, sein Auto sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zog seinen Führerschein ein. In der Verhandlung gab der Mann an, acht oder neun Stück Wodkapralinen gegessen zu haben.