MENSCHEN

von Redaktion

Prinzessin Yuriko von Japan ist mit 101 Jahren gestorben. Wie das kaiserliche Hofamt mitteilte, starb das älteste noch lebende Mitglied der Kaiserfamilie am Freitagmorgen Ortszeit im St. Luke Krankenhaus in Tokio. Dort wurde sie bereits im März wegen eines leichten Hirninfarkts eingewiesen. Geboren wurde Yuriko im Jahr 1923. Nach einem Studium an der Gakushuin-Frauenakademie in Tokio heiratete sie mit 18 Jahren Prinz Mikasa, den jüngsten Bruder von Kaiser Hirohito. Die beiden waren 75 Jahre lang verheiratet und hatten fünf gemeinsame Kinder, von denen drei bereits tot sind. Yurikos Ehemann Mikasa starb 2016 mit 100 Jahren durch einen Herzstillstand. Ihre letzten Jahre lebte Yuriko zurückgezogen im Palast Akasaka in Tokio.

US-Rapper Kanye West hat nach Angaben in einer neuen Klage gegen ihn mehrfach vor Angestellten gesagt, dass die Familie seiner Exfrau Kim Kardashian von Juden „kontrolliert“ werde. In der am Donnerstag im US-Bundesstaat Kalifornien eingereichten Klage gibt der frühere Angestellte Murphy Aficionado an, dass „antisemitische Tiraden und Verschwörungen“ des Rappers „an der Tagesordnung“ waren. „Oft ging es bei diesen Ausbrüchen darum, dass Juden die Kardashians kontrollieren.“ Ein anderes Mal habe der heute unter dem Namen Ye bekannte Musiker erzählt, „dass die Juden hinter ihm und seinem Geld her seien“. Der 47-jährige West war acht Jahre lang mit Geschäftsfrau und TV-Star Kim Kardashian verheiratet, die beiden haben vier Kinder. Das Paar ließ sich 2022 scheiden. In den USA wurde West aufgrund antisemitischer und Hitler verherrlichender Äußerungen in den vergangenen Jahren immer mehr zum Außenseiter im Show-Geschäft.

Rechtsstreit mit Happy End für Yoko Ono: John Lennons Witwe ist laut einem Schweizer Gerichtsurteil die rechtmäßige Eigentümerin einer Luxusuhr, die sie dem Ex-Beatle kurz vor dessen Ermordung im Dezember 1980 geschenkt hatte. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht am Donnerstag, nachdem die äußerst seltene Uhr der Schweizer Marke Patek Philippe bei einem Auktionshaus aufgetaucht war. Das Gericht erklärte, es sei unbestritten, dass die 91-Jährige die Uhr nach Lennons Tod geerbt habe. Das Gericht wies damit die Berufung eines Sammlers gegen ein vorheriges Gerichtsurteil ab. Zuvor sei bereits das Genfer Kantonsgericht zu dem Schluss gekommen, dass die Uhr von Onos „ehemaligem Chauffeur gestohlen wurde“, hieß es in der Begründung. Zudem gebe es keine Beweise dafür, dass Ono beabsichtigt habe, etwas so Besonderes wie die Uhr mit ihrer Gravur zu verschenken. Da es sich um einen gestohlenen Gegenstand handele, habe der Kläger beim Kauf „nicht unmittelbar zum Eigentümer werden“ können.

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