Schumacher-Managerin Sabine Kehm. © Basile/ipa Sport/dpa
Wuppertal – Panne im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie Schumacher: Weil die Verteidiger über die geplante erneute Zeugenvernehmung von Schumacher-Managerin Sabine Kehm nicht informiert wurden, konnte Kehm am zweiten Prozesstag nicht erneut aussagen. Verteidiger Harald Benninghoven widersprach ihrer Vernehmung. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können.
Richterin Birgit Neubert zeigte sich zerknirscht: „Ich gebe Ihnen recht, das haben wir nicht gemacht.“ Sie musste Kehm, die bereits auf dem Zeugenstuhl im Gerichtsaal saß, bitten, diesen wieder zu verlassen und am 8. Januar erneut nach Wuppertal zu reisen.
Unterdessen beantragte der Verteidiger des Hauptangeklagten, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft freizulassen. Er habe umfassend gestanden, müsse das Geld für seine teuren Medikamente, auf die er angewiesen sei, verdienen. Die zu erwartende Strafe rechtfertige eine weitere Untersuchungshaft nicht.
Das Gericht wies den Antrag zurück. Der Angeklagte stehe noch unter Bewährung für eine andere Straftat. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er untertaucht.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.