König Charles III. (r.) mit Rod Stewart. © dpa
Ist nicht gerne allein: Jennifer Lopez. © Strauss/dpa
Popstar Jennifer Lopez möchte auch ohne die Gesellschaft anderer glücklich sein können. „Ich musste lernen, auf eine gesunde Weise allein zu sein – meine eigene beste Freundin zu sein, meine eigene Gesellschaft zu genießen“, erklärte die 55-Jährige dem Magazin „Bunte“. Es bedeute immer viel Arbeit, etwas an sich selbst und den eigenen Mustern zu verändern, sagte sie. Die Sängerin und Schauspielerin hatte im Sommer nach zwei Jahren Ehe die Scheidung von Schauspieler Ben Affleck eingereicht. Davor hatte sie schon drei weitere Ehen gehabt. Ihre 16 Jahre alten Zwillinge aus ihrer Ehe mit dem Sänger Marc Anthony habe sie „größtenteils allein großgezogen“, erklärte Lopez nun. „Ich war in Beziehungen, aber die Verantwortung lag immer bei mir.“ Über die beiden Teenager sagte sie: „Meine Kinder sind emotional so viel weiter, offener und intelligenter in ihrer Denkweise als ich in ihrem Alter.“
Musiker Rod Stewart (80) übernimmt eine besondere Aufgabe. Gemeinsam mit seiner Frau Penny Lancaster wird er Botschafter der Wohltätigkeitsorganisation von König Charles III., wie die King‘s Foundation in Großbritannien mitteilte. Die Stiftung setzt sich etwa für Handwerk, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft ein. Andere Botschafter sind zum Beispiel Ex-Fußballprofi David Beckham und Schauspielerin Sienna Miller. Stewart reiht sich nun mit seiner Ehefrau Penny ein, die Model und Fotografin ist. Der britische Musiker („Da Ya Think I“m Sexy?„, “Sailing„, “Maggie May„) war vergangene Woche 80 Jahre alt geworden. Seit einer Ehrung des britischen Königshauses im Jahr 2016 darf er sich “Sir„ nennen.
Der gegen den umstrittenen britischen Influencer Andrew Tate verhängte Hausarrest ist nach Angaben von Tates Sprecher von einem rumänischen Gericht aufgehoben und durch eine richterliche Kontrolle ersetzt worden. Das Gericht in der rumänischen Hauptstadt Bukarest habe am Dienstag mitgeteilt, dass es „die gegen den Angeklagten Andrew Tate angeordnete Maßnahme des Hausarrests durch eine richterliche Kontrolle für 60 Tage ersetzt“ habe, erklärte Tates Sprecher. Das Gericht lehne den von der Staatsanwaltschaft Anfang Januar beantragten Antrag auf Verlängerung des gegen Tate verhängten Hausarrests als „unbegründet“ ab, hieß es in der Erklärung des Sprechers weiter. Die richterliche Kontrolle gewährt Tate die Freiheit, durch Rumänien zu reisen, er darf das Land aber nicht verlassen. Im Dezember hatte der 38-jährige Tate einen juristischen Teilsieg im Verfahren um Vorwürfe zu Menschenhandel und Vergewaltigung errungen. Ein Berufungsgericht in Bukarest gab Tates Einspruchsgesuch statt.