Weil die mutmaßlichen Missbrauchstaten Jahrzehnte zurückliegen, erhält ein gegen das Bistum Trier klagender Mann keinen Schadenersatz. Die Taten seien verjährt, entschied das Landgericht Trier, wie regionale Medien berichteten. Die örtliche Betroffeneninitiative Missbit kritisierte, das Bistum Trier
Dieser Artikel (ID: 2208966) ist am 16.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).