Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem folgenschweren Rechtsstreit um ein Grundstück in Brandenburg beschäftigt. Eine Familie droht, nach einem vermutlichen Behördenfehler ihr Zuhause zu verlieren. Sie hatten das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben. Der Zuschlag wurde aufgehoben, da die zuständige Behörde nach Ansicht des Landgerichts nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht hatte. Der BGH will am 14. März entscheiden. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte 2023 der Klage des Alt-Eigentümers weitestgehend stattgegeben und die betroffenen Eheleute W. verurteilt, binnen eines Jahres das Haus abzureißen. Sie sollten eine Grundschuld über 280 000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Grundstücksnutzung zahlen.