Straßburg – Wenn ein Ehepartner dem anderen Sex verweigert, begründet das noch keine Alleinschuld an einer folgenden Scheidung. Zu diesem Urteil gelangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich. Ihr Gatte ließ sich von ihr scheiden, weil sie – unter anderem – keine sexuelle Beziehung zu ihm pflegte. Gegen die Scheidung an sich brachte sie keine Einwände vor, nur gegen die Begründung.
Ein Gericht in Versailles hatte zugunsten des Ex-Partners entschieden und ihr die alleinige Schuld zugeschrieben. Es wertete den Sex-Entzug als „schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten“. Damit war Straßburg nicht einverstanden. Eine Verpflichtung zu regelmäßigem Sex in der Ehe verstoße gegen die Menschenrechte, so die Richter.
Während die Frage, wer schuld an einer Trennung ist, bei Scheidungen in Deutschland rechtlich kaum noch eine Rolle spielt, ist dies in Frankreich anders.