Gießen – Rund ein Jahr und vier Monate nach dem Schuldspruch muss der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg ab kommende Woche erneut vor Gericht. Hintergrund des Prozesses, der in einer Woche, am 3. Februar, vor dem Landgericht Gießen beginnt, ist ein vorangegangener Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die im ersten Prozess gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung neu entschieden werden muss. Der mittlerweile 32-jährige Mann und Ayleen aus Gottenheim in der Nähe von Freiburg kannten sich aus sexualisierten Chats.