Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten
Berlin – Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD am Mittwochnachmittag geeinigt haben. Laut Tagesordnung des Bundestags soll am späten Donnerstagabend über den Entwurf final entschieden werden. Auch die FDP will laut dpa-Informationen dafür stimmen. Als Mutterschutzzeit gelten in den meisten Fällen die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten.