Köln/Aachen – Nachdem ihre Schmerzensgeldklagen gegen das katholische Bistum Aachen in erster Instanz abgelehnt wurden, sind zwei Missbrauchsbetroffene auch mit ihrem weiteren juristischen Vorgehen gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln lehnte die Anträge der beiden Männer ab, ihnen Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren zu gewähren. Die weitere Rechtsverfolgung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Die Klagen der beiden Betroffenen waren im Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Aachen abgewiesen worden. Das Bistum Aachen hatte in beiden Fällen Verjährung geltend gemacht. Gegen die am 27. und 31. Januar ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel statthaft, wie es hieß. Die Kläger könnten aber prüfen, ob sie ein Berufungsverfahren auf eigene Kosten durchführen wollen.