Mexiko liefert mächtige Drogenbosse an USA aus

von Redaktion

Polizisten führen einen Drogenboss ab. © Verdugo/dpa

Mexiko-Stadt – Kurz vor Ablauf einer Frist zum Vermeiden von Handelszöllen sendet Mexiko ein Signal des guten Willens an US-Präsident Donald Trump: 29 wegen Drogengeschäften inhaftierte Kriminelle wurden an die USA ausgeliefert, wie die mexikanischen Behörden mitteilten. Darunter ist nach Angaben des US-Justizministeriums auch der ehemalige Kartellchef Rafael Caro Quintero. Er war in den 1980er-Jahren in Mexiko so mächtig wie der berüchtigte Gangster Pablo Escobar in Kolumbien.

„Wie Präsident Trump deutlich gemacht hat, sind Kartelle terroristische Gruppen“, sagte Justizministerin Pamela Bondi. Die US-Behörden seien entschlossen, die Drogenkartelle und andere transnationale Verbrechersyndikate zu zerschlagen. Bondis Stellvertreter Emil Bove zufolge zeigen die Überstellungen, wie stark die Verhandlungsposition der US-Regierung ist. Die mexikanische Regierung bezeichnete die Auslieferungen hingegen als Teil der Zusammenarbeit mit den USA unter Achtung der Souveränität beider Staaten.

Neben Caro Quintero wurden der frühere Chef des berüchtigten Drogenkartells Los Zetas, Miguel Ángel Treviño alias Z-40, sein auch als Z-42 bekannter Nachfolger Omar Treviño sowie der frühere Anführer des Juárez-Kartells, Vicente Carrillo Fuentes, ausgeliefert. Noch nie zuvor hat Mexiko so viele mächtige Drogenbosse auf einmal an die Vereinigten Staaten überstellt.

Caro Quintero habe vier Jahrzehnte lang auf der Liste der meistgesuchten Flüchtigen der US-Anti-Drogen-Behörde DEA gestanden, sagte deren amtierender Chef Derek S. Maltz. Der frühere Kopf des Guadalajara-Kartells soll 1985 den brutalen Mord am DEA-Beamten Enrique „Kiki“ Camarena angeordnet haben.

Hochrangige mexikanische Beamte halten sich derzeit zu Gesprächen über Handels- und Sicherheitsfragen in Washington auf. Damit sollen die von Trump angekündigten Strafzölle verhindert werden. Der Republikaner will die Zwangsabgaben auf Waren aus Mexiko und Kanada am 4. März verhängen lassen, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden.

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