Karlsruhe – Für eine Familie aus Brandenburg gibt es im Kampf um ihr Zuhause Grund zur Hoffnung: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg muss neu über den Rechtsstreit um ein Einfamilienhaus und Grundstück in Rangsdorf verhandeln. Ein vorangegangenes Urteil, nachdem die Familie wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung unter anderem ihr Haus abreißen sollte, hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf.
Angefangen hatte alles mit der Zwangsversteigerung, bei der die Eheleute W. 2010 das Grundstück in Rangsdorf erworben hatten. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.