Für sie gab es keinen „Plan B“: Die Angeklagte wollte unbedingt als Medizinerin arbeiten. © Nicole Schippers/dpa
Osnabrück – In dem Prozess um eine falsche Ärztin hat das Landgericht Osnabrück die Einweisung der 23-Jährigen in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Die Angeklagte weise eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur auf, sagte die Vorsitzende Richterin Nadine Laatz-Petersohn. „Ihnen muss geholfen werden, und die Allgemeinheit muss geschützt werden“, erklärte sie. Bis zum Schluss der Beweisaufnahme habe die Angeklagte ein Lügenkonstrukt aufrechterhalten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich mithilfe einer gefälschten Approbationsurkunde im Jahr 2022 bei zwei Kliniken in Debstedt und in Meppen erfolgreich beworben hatte. In Debstedt arbeitete sie als Anästhesistin, allerdings ohne Patienten zu behandeln. Nach ihrer Entlassung bewarb sie sich in Meppen und arbeitete in der Notaufnahme. Sie setzte Betäubungsspritzen und vernähte Wunden.
Die Kammer bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach es für die Angeklagte keinen „Plan B“ zum Beruf der Ärztin gegeben habe. Die notwendigen Zeugnisse habe sie gefälscht. Es sei damit zu rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Medizinerin zu arbeiten. Angeklagt war die 23-Jährige wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Dieser Taten habe sie sich auch schuldig gemacht.
Inzwischen hat die Angeklagte ein Medizinstudium aufgenommen und arbeitet in einem Aushilfsjob im OP. Die Kammer sei überzeugt, dass die von der Frau vorgelegten Zeugnisse der Hochschulreife gefälscht seien, sagte Laatz-Petersohn.