Papst Franziskus spendet den Ostersegen (9.4.2023) © dpa
Der Schauspieler Gene Hackman mit seiner Frau Betsy.
Wer glaubte, dass der mysteriöse Tod von Gene Hackman inzwischen ganz aufgeklärt ist, wird jetzt eines Besseren belehrt. Denn neue Erkenntnisse beweisen, dass das vom Gerichtsmediziner von Santa Fe festgelegte Todesdatum von Ehefrau Betsy Arakawa falsch war. Laut des Autopsieberichts war die 65-Jährige am 11. Februar an den Folgen des Hantavirus gestorben – eine volle Woche, bevor ihr an Alzheimer leidende Ehemann an Herzversargen starb. Doch nun schockt die Polizei von Santa Fe mit der Nachricht, dass Arakawa einen Tag nach ihrem angeblichen Todesdatum noch mehrmals mit ihrer Ärztepraxis telefoniert und nichts von Symptomen wie Atemnot erwähnt hatte. Die Ermittler konnten anhand der Handyabrechnung von Arakawa feststellen, dass sie am 12. Februar gleich drei Mal die „Cloudberry Health“-Ärztepraxis angerufen hatte und später von einem Mitarbeiter der Praxis zurückgerufen wurde. Das bestätigte Dr. Josiah Child, leitender Arzt der Praxis, dem Sender „BBC“: „Sie hat angerufen und beschrieben, dass sie an verstopfter Nase und Nebenhöhlen laboriert. Aber von Atemnot, Schmerzen in der Brust oder selbst Kurzatmigkeit hat sie nichts erwähnt.“
Die langwierige Erkrankung von Papst Franziskus hat Spekulationen darüber ausgelöst, ob sich das Kirchenoberhaupt erstmals beim Ostersegen „Urbi et orbi“ vertreten lässt. Die römische Zeitung „Il Tempo“ berichtet unter Berufung auf anonyme Quellen im Vatikan über einen angeblichen Geheimplan für die Feier der Kar-und Ostertage in Rom. Demnach soll am Ostersonntag Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin stellvertretend für den Papst den Segen „Urbi et orbi“ erteilen. Dieser Segen ist nach katholischer Lehre mit einem vollkommenen Ablass (Erlass der zeitlichen Sündenstrafen) verbunden. Es wäre mutmaßlich das erste Mal in der jüngeren Kirchengeschichte, dass dieser seit dem 14. Jahrhundert praktizierte Segen des Papstes von einem anderen erteilt wird. 2005 hatte Papst Johannes Paul II. eine Woche vor seinem Tod den Ostersegen noch mit letzter Kraft vom Fenster seiner Wohnung erteilt, er war aber bereits nicht mehr in der Lage, die Segensformel zu sprechen. Im Kirchenrecht ist nicht eindeutig geregelt, wann ein Segen delegiert werden kann.