Das Papier-Foto hat ausgedient

von Redaktion

Neues Gesetz: Ausweis-Fotos müssen ab dem 1. Mai digital sein

Digitale Passfotos werden künftig vom Fotografen elektronisch übermittelt. © Pförtner/dpa

Berlin – Vom 1. Mai an sind in Deutschland im Prinzip nur noch digitale Passbilder erlaubt. Das soll Fälschungen und Manipulationen verhindern. Wer jetzt denkt, er könnte einfach per Mail ein selbst aufgenommenes Handy-Foto an sein Bürgeramt schicken, irrt allerdings. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren und zu den Ausnahmen in der Startphase:

Was steht im Gesetz? Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, erhalten die Fotografierten von der Fotostelle einen QR-Code, mit dem sie das Bild in der Behörde abrufen lassen können. Die Passbehörde prüft dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen verhindern.

Was machen Menschen ohne Smartphone und Internet? Sie können sich gegen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro in der Passbehörde fotografieren lassen. Wenn ihnen ein Foto vom Fotografen lieber ist, können sie den QR-Code, den dieser nach der Aufnahme an den Kunden gibt, auch auf Papier erhalten und dann in der Behörde vorzeigen. Papierfotos sind in Ausnahmefällen noch bis zum 31. Juli erlaubt – etwa wenn sie vor Mai aufgenommen wurden, der Ausweis aber erst später beantragt wird oder Bürgerämter nicht mit der nötigen Technik ausgestattet sind.

Was können die Geräte, mit denen man in der Behörde fotografiert wird? Die Geräte gibt es als Tisch- oder Standmodell. Sie machen Passfotos, erfassen Fingerabdrücke und Unterschriften für Ausweisdokumente. Sie passen sich der Körpergröße an und machen ein kurzes Video, aus dem automatisch ein Bild ausgewählt wird. Auch Kinder oder Menschen mit Einschränkungen sollen so leichter erfasst werden.

Stehen schon überall genügend Geräte, um die Fotos zu machen? Noch nicht. Zum Start am 1. Mai sollen laut Bundesinnenministerium zunächst 2500 Geräte in den Passbehörden bereitstehen. Bis August soll die Auslieferung von insgesamt 10 000 Systemen abgeschlossen sein.

Allerdings gibt es bereits Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in den Bürgerämtern.

Kommen zusätzliche Kosten auf die Kommunen zu? Nein. Für die Kommunen sind die PointID-Systeme von der Bundesdruckerei kostenfrei. Finanziert werden sie über die Gebühr, die Bürger für die Erstellung des Passbilds zahlen.

Die Zahl der Geräte richtet sich nach der Menge der Anträge in den jeweiligen Behörden. Bürgerbüros müssen laut Gesetz digitale Fotos annehmen können, aber nicht zwingend selbst Geräte dafür haben. Dem Vernehmen nach wollen einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aus Rücksicht auf Fotogeschäfte in der Gemeinde darauf verzichten.

Was bedeutet das für Fotografen? Passbilder dürfen weiterhin bei Fotografen gemacht werden – aber nur, wenn diese ein zertifiziertes System nutzen, das die Bilder verschlüsselt in eine Bundes-Cloud überträgt. Die Kunden erhalten dann einen QR-Code für die Passbehörde, die gleich überprüft, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Auch die Drogeriemarktkette dm ermöglicht es, die Passbilder in den Filialen zu machen. Die Umstellung kann dem Fotografen je nach gewähltem System bis zu mehreren tausend Euro kosten.

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