Sicherungsverwahrung

Höxter: Horrorhaus-Täter bleibt in Haft

Karlsruhe/Paderborn – Die angeordnete Sicherungsverwahrung des wegen tödlicher Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilten Täters ist rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Verurteilten gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Paderbor

Samstag, 17. Januar 2026

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