Sicherungsverwahrung

von Redaktion

Höxter: Horrorhaus-Täter bleibt in Haft

Karlsruhe/Paderborn – Die angeordnete Sicherungsverwahrung des wegen tödlicher Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilten Täters ist rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Verurteilten gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Paderborn aus dem November 2023 verworfen. Es seien keine Rechtsfehler festgestellt worden. Die Karlsruher Richter teilten demnach die Einschätzung, der Verurteilte sei entgegen der ursprünglichen Bewertung ein vollverantwortlich handelnder egozentrischer Gewaltstraftäter mit manipulativem Geschick. Gutachter hielten es für wahrscheinlich, dass er bei nächster sich bietender Gelegenheit wieder Gewalt- und Tötungsdelikte begehen könnte.

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