Schuldsprüche wegen Robin-Hood-Baum

von Redaktion

Newcastle – Die beiden Angeklagten im Prozess um den in Nordengland gefällten „Robin Hood“-Baum sind schuldig gesprochen worden. Die Jury des Newcastle Crown Court sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige und der 39-Jährige die Tat in einer Septembernacht 2023 gemeinschaftlich begangen hatten. Sie verursachten demnach einen Schaden in Höhe von umgerechnet rund 730 000 Euro. Die Verkündung des Strafmaßes steht noch aus.

Der ikonische Baum, bekannt aus dem Hollywoodfilm „Robin Hood – König der Diebe“ mit Kevin Costner, war durch die Fällung mit einer Kettensäge auf den ebenso weltbekannten Hadrianswall gestürzt, der ebenfalls beschädigt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktion der beiden Angeklagten als sinnlosen Vandalismus bezeichnet.

Die Täter waren der Staatsanwaltschaft zufolge professionell vorgegangen. „Obwohl der Baum mehr als 100 Jahre alt war, dauerte es nur wenige Minuten, bis er irreparabel beschädigt war“, sagte Staatsanwalt Richard Wright.

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