Gérard Depardieu bleibt ein freier Mann. © Camus/dpa
Paris – Der französische Schauspieler Gérard Depardieu ist im Verfahren um sexuelle Übergriffe schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht in Paris verhängte eine 18-monatige Haftstrafe für den 76-Jährigen, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Darsteller soll zudem in das französische Register für Sexualtäter aufgenommen werden. Depardieu, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, hatte die Vorwürfe bestritten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Konkret ging es in dem Verfahren gegen Depardieu („Cyrano von Bergerac“, „Asterix und Obelix“) um Vorwürfe sexueller Belästigung während der Dreharbeiten zum Film „Les volets verts“ (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021. Eine Dekorateurin und eine Assistentin des Regisseurs beschuldigen Depardieu, sie an den Brüsten und am Po begrapscht zu haben. Der Darsteller sah sich jedoch als Opfer falscher Anschuldigungen. Auch wenn er vor Gericht zugab, eine der Frauen an der Hüfte berührt zu haben – jedoch laut ihm ohne sexuellen Hintergrund.
Dem Schauspieler hatten in dem Prozess bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75 000 Euro gedroht. Der Prozess dauerte deutlich länger als ursprünglich angekündigt. Depardieu selbst meldete sich ausführlich zu Wort. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die unter Auflagen auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Depardieus Verteidigung pochte auf einen Freispruch.
Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Depardieu. Einige von ihnen wurden auch anonym vorgebracht und nicht alle landeten bei der Justiz. Erstmals musste der Darsteller dafür nun vor Gericht. Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould. Depardieu streitet sämtliche Vorwürfe ab.