Kiel/Schleswig – Ihr Verhältnis mit einem jungen Gefangenen hat für zwei frühere Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig juristische Konsequenzen. Das Schleswiger Amtsgericht erließ Strafbefehle wegen Bestechlichkeit und Missbrauch von Gefangenen. Für eine ehemalige Anstaltspsychologin wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung festgesetzt, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Im Falle einer ehemaligen Abteilungsleiterin beträgt das Strafmaß sieben Monate auf Bewährung. Beiden wurde als Bewährungsauflage jeweils die Zahlung von 1000 Euro an die Landeskasse auferlegt.
Wegen ihres Verhältnisses zu einem Häftling hatte die Kieler Staatsanwaltschaft seit dem vergangenen Jahr gegen die beiden Frauen ermittelt. „Den Angeklagten wird vorgeworfen, einem zur Tatzeit 17-jährigen Gefangenen, mit dem sie intimen Kontakt pflegten, jeweils unzulässige Gegenstände in die Jugendanstalt mitgebracht, Telefonmöglichkeiten gewährt und sich für Vollzugserleichterungen eingesetzt zu haben.“