Bielefeld: Verletzte bei Messerangriff auf Feiernde

von Redaktion

Bielefeld – Schock in Bielefeld: In der Westfalen-Stadt sind am frühen Sonntagmorgen mindestens fünf feiernde Menschen bei einem Messerangriff vor einer Bar teils schwer verletzt worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, befand sich der womöglich weiterhin bewaffnete Täter auf der Flucht. Er wurde mit einem Großaufgebot gesucht. Die Hintergründe des Geschehens seien noch unklar, hieß es. Die Ermittlungen „zur Erhellung des Sachverhaltes“ liefen „auf Hochtouren“. Laut der Lokalzeitung „Neue Westfälische“ und der „Bild“ geht die Polizei wohl von einem Anschlag aus.

Die Rede war von „mindestens fünf Menschen“ aus, die bei der Attacke in der Bielefelder Innenstadt am frühen Sonntagmorgen gegen 4.20 Uhr verletzt wurden. Drei galten nach aktuellem Kenntnisstand als schwerverletzt. Es sei nicht auszuschließen, dass noch weitere Menschen verletzt worden seien, erklärten die Ermittler. Am Tatort seien später Messer gefunden worden. Die „Bild“ schreibt außerdem von einer brennbaren Flüssigkeit und einen auf einen Syrer ausgestellten Aufenthaltstitel. Dieser Fund führte zu der Einschätzung, dass der Täter ganz offenbar nicht spontan handelte, sondern einen Anschlag geplant und sich dafür ausgerüstet hatte.

Der Tatverdächtige befand sich demnach auf der Flucht, es lief eine Großfahndung. Nach Angaben der Ermittler war der Mann mutmaßlich im Gesicht verletzt. Bei Sichtung von Verdächtigen sollten Zeugen sofort den Polizeinotruf 110 wählen. Es sei möglich, dass der Mann weiterhin bewaffnet sei: „Bitte halten Sie Abstand und bringen sich nicht selbst in Gefahr“, warnte die Polizei.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft galt die Attacke einer größeren Gruppe feiernder Menschen, die sich vor einer Bar in der nördlichen Bielefelder Innenstadt aufhielt. Nach dpa-Informationen handelt es sich bei den Opfern um sogenannte Problemfans aus der Fußball-Szene in Bielefeld. Sie sollen sich mit Schlägen gegen den Täter zur Wehr gesetzt haben. Die Ermittler baten um Zeugenhinweise.

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