Urteil: Keine Minischweine in Wohngebieten

von Redaktion

Minischweine zu halten, kann gegen Baurecht verstoßen.

Bereits seit einigen Jahren sind Minischweine als Haustiere beliebt. Sie im Wohngebiet zu halten, kann aber ein Verstoß gegen das Baurecht sein und damit untersagt werden. Das zeigt ein Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz, auf den das Rechtsportal „anwaltsauskunft.de“ verweist.

Der Grund: Die Haltung der sogenannten Minipigs kann mit Geräusch- und Geruchsbelästigungen einhergehen, die für ein Wohngebiet nicht üblich sind. Sprich: Ein Wohngebiet ist zum Wohnen da und diese Art der Tierhaltung widerspricht der typischen Nutzung.

Im konkreten Fall hatte ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück zwei Minischweine gehalten. Ohne Baugenehmigung und in einem allgemeinen Wohngebiet – umgeben von Einfamilienhäusern. Die Folge: die Bauaufsichtsbehörde verbot die Haltung. Der Eigentümer klagte. Das zuständige Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das OVG Koblenz bestätigte die Entscheidung.

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