Sex mit Soldaten-Frau

von Redaktion

Bundeswehr kürzt Feldwebel den Sold

Leipzig – Sex mit der Ehefrau eines Kameraden kann für einen Bundeswehrsoldaten disziplinarrechtliche Folgen haben. Das erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und zog dazu die im Soldatengesetz festgeschriebene Kameradschaft heran. Die Beteiligung am Ehebruch könne die Bereitschaft, in Krisensituationen füreinander einzustehen, gefährden. (Az. 2 WD 14.24) Es ging um einen Hauptfeldwebel, der eine Beziehung mit der Frau eines befreundeten Mannschaftssoldaten aus demselben Bataillon einging. Wenige Tage nachdem sich das Ehepaar vorläufig getrennt hatte und der Ehemann ausgezogen war, hatte der Hauptfeldwebel in der Wohnung des Ehepaars Sex mit der Frau. Wenige Wochen später beendete er die Beziehung. Auch die Ehe scheiterte. Das Truppendienstgericht sprach ein Beförderungsverbot und eine Kürzung der Bezüge gegen den Hauptfeldwebel aus, weil er die Kameradschaftspflicht verletzt habe. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Fall bei seiner Entscheidung zwar etwas milder, hielt eine Disziplinarmaßnahme aber grundsätzlich für gerechtfertigt.

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