Namensänderungen bearbeiten die Standesämter. © Zinken/dpa
Wiesbaden – Bei den Standesämtern großer Städte haben sich inzwischen viele mit dem Wunsch für einen anderen Geschlechtseintrag gemeldet. Die Änderung ist mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) unkomplizierter möglich. In den meisten Fällen müssen die Menschen einen neuen offiziellen Vornamen auswählen.
Bundesweit betrachtet sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, wie die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) Andrea Ewels, in Wiesbaden berichtete. Die GfdS berät Standesämter in Zweifelsfragen, nicht für alle Namen gibt es grünes Licht.
Das zum 1. November geltende SBGG regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Ausreichend für die Änderung ist eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt.
In Darmstadt haben nach Angaben der Stadt bislang 120 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Bei den selbstgewählten Vornamen seien unter anderem „Diamond Caramel“, „Pudding“ und „Werden“ abgelehnt worden, erläuterte ein Sprecher der Stadt. Die Anträge nach dem neuen SBGG werden in Darmstadt von einer Mitarbeiterin und deren Vertretung bearbeitet, „somit ist nur ein kleiner Personenkreis mit der Bearbeitung der sensiblen Daten beschäftigt“.
Das Frankfurter Standesamt hat seit Inkrafttreten des SBGG mehr als 450 Anmeldungen (Stand Ende Mai 2025) erhalten. „Wir hatten mit vielen Anmeldungen gerechnet und uns frühzeitig mit der Einführung des Gesetzes beschäftigt, um unseren Frankfurter*innen einen guten Service bieten zu können“, erläuterte Amtsleiterin Andrea Hart. Eine Arbeitsgruppe habe zu dem Thema im engen Austausch mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen (LSBTIQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen) des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten gestanden.
Seit dem ersten möglichen Zeitpunkt für eine Anmeldung – das war der 1. August 2024 – sind beim Standesamt Gießen rund 120 Wünsche für einen geänderten Geschlechtseintrag eingegangen. Davon seien inzwischen nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Drei-Monats-Frist knapp 100 Erklärungen aufgenommen worden. „Grundsätzlich sind Vornamen zu wählen, die dem gewählten Geschlecht entsprechen“, erläuterte eine Sprecherin. Bei der Wahl der Geschlechtsangabe divers oder der Streichung der Geschlechtsangabe seien die Menschen relativ frei bei der Namenswahl.
Im Wiesbadener Standesamt wurden nach Angaben der Stadt mehr als 260 Fälle bearbeitet. Bislang seien noch keine Vornamen abgelehnt worden.