Verhaftet: Jimi Blue Ochsenknecht. © Kalaene/dpa
Das Anwesen von Karl Lagerfeld bei Paris. © Glaubitz/dpa
Der Prozess gegen Sean Combs wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten steuert auf ein Urteil zu. Das Verteidigungsteam des früheren Rap-Superstars teilte mit, keine eigenen Zeugen oder Zeuginnen befragen zu wollen. Zuvor war die Befragung des letzten der insgesamt mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen der Staatsanwaltschaft, einem Spezialagenten der US-Heimatschutzbehörde, am Gericht in New York abgeschlossen worden. Ende der Woche wären damit die Schlussplädoyers beider Seiten möglich, bevor dann die Jury übernehmen würde. Die zwölf Geschworenen müssen über die Schuld oder Unschuld des Musikers entscheiden. Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen – bis zu einem Urteil könnte es also wenige Stunden oder aber auch viele Tage dauern. Bei einer Verurteilung droht Combs (55) eine lebenslange Haftstrafe.
Keine pompöse Villa voller opulenter Verspieltheit, vielmehr ein Herrenhaus von kühler Eleganz: die „Villa Louveciennes“ von Karl Lagerfeld. Jahrelang renovierte und gestaltete der 2019 verstorbene Modezar das Anwesen rund 20 Kilometer westlich von Paris – nur um es letztlich kaum zu bewohnen. Am 1. Juli soll das Anwesen unter den Hammer kommen. Der Schätzwert liegt laut den, mit dem Verkauf betrauten Notaren, Maîtres Jérôme Cauro und Arno Felber, bei 4,635 Millionen Euro. Dafür ersteht man in Louveciennes, wo einst Adelige des Versailler Hofs ihre Landsitze errichten ließen, mit rund 600 Quadratmeter Wohnfläche ein ehemaliges Jagdschlösschen mit herrschaftlichem Entrée, eleganten Salons, einem Arbeitszimmer, mehreren Schlafzimmern, vier Bädern und einem Aufzug.
Der Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht ist am Hamburger Flughafen festgenommen worden. Laut österreichischer Staatsanwaltschaft geht es um die nicht bezahlte Rechnung eines Tiroler Hotels in Höhe von 14 000 Euro. Die Rechnung wurde mittlerweile beglichen, wie es aus Ochsenknechts Management hieß. Der Schauspieler selbst sprach auf Instagram von einem „Missverständnis“. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Angelegenheit trotzdem noch nicht erledigt. Es bestehe weiter der Verdacht des Betrugs, sagte eine Sprecherin. Grund für den Haftbefehl sei „Flucht- und Tatbegehungsgefahr“. Über eine Auslieferung nach Österreich müsse die deutsche Justiz entscheiden.