30 Grad in der Wohnung: Ist das ein Mietmangel?

von Redaktion

Berlin – Wenn die Temperaturen auf dem Thermometer steigen, bleibt es nicht aus, dass sich auch die eigene Wohnung aufheizt. Ein Mietmangel ist das nicht automatisch – dafür muss es sehr warm werden.

Grundsätzlich sind Vermieter dazu verpflichtet, „für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz zu sorgen“, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Nur so sei gewährleistet, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden kann. Wie der Vermieter den Wärmeschutz sicherstellt, bleibt aber ihm überlassen. Einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen haben Mieter nicht.

Wird es in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß in der Wohnung, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung durchsetzen. In einem Fall, der vor dem Hamburger Amtsgericht verhandelt wurde, sprachen die Richter klagenden Mietern eine 20-prozentige Mietminderung zu, nachdem sich deren Wohnung tagsüber auf um die 30 Grad Celsius erhitzte und die Temperatur auch nachts nicht unter 25 Grad Celsius sank. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus.

In besonders dramatischen Fällen können Mieter sogar eine fristlose Kündigung aussprechen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese Rechte billigte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zumindest einer Frau zu, die eine Dachgeschosswohnung bewohnte, die sich an heißen Sommertagen auf bis zu 46 Grad Celsius erhitzte.

Anhand mehrerer Messungen konnte die Frau nachweisen, dass die Temperaturen im Inneren um bis zu 19 Grad höher lagen als außen. Ihr waren Wachskerzen geschmolzen und Pflanzen eingegangen, ihr Wellensittich starb mutmaßlich an einem Hitzschlag.

Artikel 3 von 11