„Diddy“ in zwei Fällen schuldig

von Redaktion

Jury verurteilt Rapper wegen Prostitution – Freispruch in drei anderen Punkten

Überraschendes Urteil: Die Jury sprach den Rapper in nur zwei von fünf Anklagepunkten schuldig. © Williams/dpa

New York – Im Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs wegen Sexualstraftaten haben die Geschworenen den früheren Rap-Superstar teilweise schuldig gesprochen. Das teilte die Jury nach insgesamt mehr als 13-stündigen Beratungen übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge dem Gericht in New York mit. Die zwölf Geschworenen – acht Männer und vier Frauen – befanden den 55-Jährigen nur in Anschuldigungen in Zusammenhang mit Prostitution schuldig – den am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkten.

Beim schwerwiegendsten Anklagepunkt, der Verschwörung zur organisierten Kriminalität, entschied die Jury auf „nicht schuldig“. Beim Anklagepunkt des Menschenhandels entschieden die Geschworenen ebenfalls auf unschuldig.

Im Laufe seiner Karriere nutzte Sean Combs die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“.

Dem Rapper droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren – allerdings nicht mehr lebenslang, wie ihm gedroht hätte, wenn er in allen Anklagepunkten für schuldig befunden worden wäre.

Das Strafmaß für den seit September in Untersuchungshaft sitzenden Combs soll wie üblich zu einem späteren Zeitpunkt von Richter Arun Subramanian bekannt gegeben werden. Ob Combs bis zur Strafmaßverkündung auf freiem Fuß bleiben kann, wollte das Gericht noch am Mittwoch entscheiden. Combs nahm das Urteil im Beisein seiner Mutter und seiner Schwester im Gerichtssaal entgegen. Nach der Verkündung schlug Combs Medienberichten zufolge die Hände zusammen, legte sie dann kurz über sein Gesicht und atmete aus. Dann lächelte er, schüttelte einem seiner Anwälte die Hand, blickte zu seiner Familie, legte dann seine Hände dankend zusammen und bedankte sich leise flüsternd bei den Geschworenen.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein „kriminelles Unternehmen“ mit Helfern geführt. Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet. Combs hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf „nicht schuldig“ plädiert.

Der Anklagepunkt der Verschwörung zur organisierten Kriminalität war ursprünglich für Bandenkriminalität wie jene der Mafia geschaffen worden. Dieser Vorwurf wurde schon bei dem Prozess gegen Sänger R. Kelly erfolgreich eingesetzt, um eine systematische Struktur von sexuellem Missbrauch offenzulegen. Dieser Anklagepunkt gegen Combs wog schwer – doch die Staatsanwaltschaft konnte die Juroren nicht überzeugen, dass der Angeklagte seine Handlungen zusammen mit einem Netz Eingeweihter betrieben hat. Das setzt ein Wissen aller Beteiligten voraus, dass das Verhalten strafbar ist.

Wegen zahlreicher schlüpfriger Aspekte war der Prozess ein Clickbait- und Boulevard-Fest. Millionen Amerikaner und Menschen weltweit verfolgten den Prozess in den Medien, die intimen und verstörenden Details zu dem Fall wurden Teil des täglichen Klatsches und Tratsches vieler Leute.

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