Stuttgart – Nach der Gewalttat aus Frust an einem Jogger in Hochdorf (Kreis Esslingen) muss sich der Angreifer in einer Psychiatrie behandeln lassen. Der 25-Jährige habe während des tödlichen Messerangriffs auf sein willkürlich ausgesuchtes Opfer unter einer bereits seit Längerem vorhandenen Psychose gelitten, zeigte sich das Stuttgarter Landgericht überzeugt. Da der afghanische Flüchtling somit als schuldunfähig gilt, sprach ihn die Kammer vom Mordvorwurf frei. Der Mann, der das Urteil regungslos verfolgte, kommt aber in eine Psychiatrie. Bis zuletzt hatte der Angeklagte dem Gericht und der Polizei vorgeworfen, die Beweisstücke manipuliert und die Blutflecken des Opfers nachträglich auf seine Kleidung aufgebracht zu haben. Er habe den 56 Jahre alten Mann im vergangenen November nicht angegriffen. Die Kammer nannte diese Aussagen unglaubwürdig.