Erste Schilder mit dem neuen Namen „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ hängen bereits an einigen Ecken. © Zander/KNA
Berlin – Die Berliner Mohrenstraße kann vorerst doch nicht umbenannt werden. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag gegen die am Samstag geplante Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße statt, wie ein Sprecher mitteilte. Zur Begründung verwies das Gericht auf eine Klage gegen das Vorgehen des Berliner Bezirkes Mitte, über die noch nicht entschieden sei. Das habe aufschiebende Wirkung – bis zum Abschluss des Klageverfahrens kann die Straße also keinen neuen Namen bekommen.
Der Bezirk Mitte und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstraße umbenennen, weil sie den Namen wegen des Begriffs „Mohr“ für problematisch oder rassistisch halten. Der geplante neue Name geht auf den afrikanischstämmigen Gelehrten Anton Wilhelm Amo zurück, der im 18. Jahrhundert in Berlin wirkte. In einem Klageverfahren hatten das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits entschieden, dass die Umbenennung erfolgen kann.
Die ersten Straßenschilder mit dem neuen Namen hängen bereits. Eigentlich sollten die neuen Schilder für die Anton-Wilhelm-Amo-Straße an diesem Samstag symbolisch enthüllt und die Straße damit offiziell umbenannt werden.