Die Lehrerin muss jetzt zum Amtsarzt. © Stratenschulte/dpa
Münster – Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, darf nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts jetzt von einem Amtsarzt untersucht werden. Das Land NRW hatte die Untersuchung als Dienstherr der Frau im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder arbeiten kann.
Dagegen war die Pädagogin vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung als nicht nachvollziehbar kritisiert. Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch die Veranlassung sehe, die Antragstellerin untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag.
Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer weiter krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung unerheblich.
Am Wochenende wurden weitere Vorwürfe gegen die Lehrerin bekannt. Wie „Bild“ berichtete, könnte sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin in Erscheinung getreten sein. Im Netz finden sich Einträge mit ihrem Namen, die nach 2009 entstanden sind. Für Aufsehen sorgte auch der Schulleiter, der 2015 an die Schule der Dauererkrankten kam. Gegenüber „Bild“ erklärte er, er habe den Namen der Frau noch nie gehört. Während sie also über Jahre hinweg Gehalt bezog, war sie schon längst zum Phantom geworden.