Düsseldorf – Die Entlassung einer Kommissaranwärterin, die bei einer Mottoparty Teile ihrer Dienstkleidung getragen hat, ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag einen Eilantrag der Frau gegen ihre Entlassung auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis abgelehnt.
Die Frau habe
Dieser Artikel (ID: 2351106) ist am 03.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).