Polizistin in Uniform auf Party: Entlassen

von Redaktion

Düsseldorf – Die Entlassung einer Kommissaranwärterin, die bei einer Mottoparty Teile ihrer Dienstkleidung getragen hat, ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag einen Eilantrag der Frau gegen ihre Entlassung auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis abgelehnt.

Die Frau habe bei der privaten Feier einen Dienst-Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen und bei der gespielten Festnahme eines als Drogendealer verkleideten Gastes mitgewirkt, erklärte das Gericht. Dieses außerdienstliche Fehlverhalten schädige das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei „deutlich und nachhaltig“. (AZ: 2 L 2837/25).

Wenn es berechtigte Zweifel an der charakterlichen oder persönlichen Eignung für den Polizeidienst gebe, könnten Beamtinnen und -beamte im Vorbereitungsdienst auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, erläuterte das Gericht. Das Polizeipräsidium habe solche Eignungszweifel bei der Kommissaranwärterin angenommen. Das Gericht teilte diese Annahme.

Im Zeitalter sozialer Medien könne ein solches Verhalten ohne weiteres über den Kreis der Partygäste hinaus bekannt werden, argumentierte das Gericht. Andere Gäste der Mottoparty hätten Videos vom Auftritt der Kommissaranwärterin in ihrer Dienstkleidung gemacht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde würde das Oberverwaltungsgericht NRW entscheiden.

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