Bleibt das Schicksal von Maddie ungeklärt?

von Redaktion

Hauptverdächtiger Christian B. wird in wenigen Tagen aus dem Gefängnis entlassen

Maddies Vater bei einer Pressekonferenz. © Kaestner/dpa

Christian B. wird bald ein freier Mann sein. © Frankenberg/AFP

Braunschweig – Im Fall um die verschwundene Madelaine McCann wird der Verdächtige bald auf freiem Fuß sein. Maddie verschwand 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Urlaubsort Praia da Luz. Bis heute ist nicht geklärt, was damals geschah. 2020 rückte dann der deutsche Christian B. ins Visier der Ermittler. B. ist ein mehrmals vorbestrafter Sexualtäter, der Anfang der 2000er-Jahre in Portugal lebte. 2005 vergewaltigte er eine 72-Jährige US-Amerikanerin im gleichen Ort, an dem auch Maddie verschwand. Dafür wurde er 2017 verurteilt und sitzt seither in einem deutschen Gefängnis ein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig kann der 48-Jährige „spätestens am 17. September“ die Haft verlassen, da er seine Strafe dann abgesessen hat.

Die Ermittler vermuten jedoch, dass B. Maddie allein entführt und getötet habe. Bei den jahrelangen Ermittlungen hätten die Strafverfolger nichts gefunden, was den Tatverdacht entkräften könnte. „Keine entlastenden Beweise, kein Alibi, keinen Hinweis darauf, dass er nicht am Tatort gewesen sein könnte“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Da es sich dabei jedoch nur um einen Verdacht handle, reiche das nicht aus, um ihn weiterhin einzusperren. Es gibt keine Anklage, weswegen die Unschuldsvermutung gilt. B.s Verteidiger Friedrich Fülscher sprach in diesem Zuge schon mehrmals von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“ gegen seinen Mandanten. „Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden“, sagt Fülscher. Die Aussagen der Strafverfolger bezeichnet er als in höchstem Maße bedenklich. Es sei nicht Aufgabe eines Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen.

Da außer der Verurteilung wegen Vergewaltigung nichts Weiterers gegen B. vorliege, sei bei Strafende zwingend eine Entlassung zu erfolgen, heißt es vom Justizministerium. Dennoch schätzen sowohl Ermittler als auch ein Gutachter den Verdächtigen als extrem gefährlich ein. B. war zudem wegen drei Vergewaltigungen und zwei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch angeklagt. Er wurde 2024 dafür jedoch freigesprochen. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Derzeit versuchen die Staatsanwaltschaft, dass B. nur unter Auflagen, wie beispielsweise einer Fußfessel freikomme. Eine Entscheidung dazu ist jedoch noch nicht gefallen. Welche Regeln nach B.s Entlassung gelten, ist noch unklar.

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