Zivilgesellschaft: Grundgesetz feiern

von Redaktion

Berlin – Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai besser gewürdigt werden kann. Nun macht die Zivilgesellschaft ernst mit diesem Anspruch. Die „Stiftung gegen Rassismus“ regt an, den Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verkündet wurde, mit Veranstaltungen und Aktivitäten „an möglichst vielen Orten“ zu feiern. „Jetzt sind wir alle gefragt, uns gegen eine Aushöhlung der Verfassung zu wehren“, heißt es in einem Aufruf des Arbeitskreises Pro Menschenwürde, den die Stiftung ins Leben gerufen hat. Im Mittelpunkt der Aktionen soll Artikel 1 des Grundgesetzes stehen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Beteiligt sind unter anderen Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalverbände, von Wirtschaft und Gewerkschaften, vom Deutschen Fußball-Bund, der Diakonie, aus der Wissenschaft, von Pro Asyl, muslimischen Verbänden und den „Omas gegen rechts“. Treibende Kraft ist Jürgen Micksch, der geschäftsführende Vorstand der Stiftung. In einem „Beratungskreis“ für die Aktivitäten engagieren sich prominente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie Naika Foroutan, Matthias Quent, Daniel Mullis und Andreas Zick gemeinsam mit Timo Reinfrank von der Amadeu-Antonio-Stiftung, dem früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds, Theo Zwanziger, und weiteren Personen.

Die Menschenwürde, die im Grundgesetz im Vordergrund steht, werde „durch Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verletzt und untergraben“, heißt es in einer Erklärung des Arbeitskreises. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wolle aber „in einer solidarischen Gesellschaft ohne Diskriminierungen leben“.

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