MENSCHEN

von Redaktion

Ex-Tennis-Profi Boris Becker hat geklagt. © Stache/dpa

Oliver Pocher scheitert mit Beschwerde. © Vennenbernd/dpa

Ex-Tennisstar Boris Becker (57) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher endgültig durchgesetzt. Ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe sei rechtskräftig, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker hatte im November 2023 vom Karlsruher Oberlandesgericht im Streit um Bilder der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ Recht bekommen. Pocher (47) durfte laut dem früheren Urteil strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr weiterverbreiten. Außerdem musste er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht waren. Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil damals keine Revision zum BGH zugelassen. Dagegen wollte sich Pocher am BGH wehren – seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde jetzt aber zurückgewiesen, wie der Sprecher auf Anfrage mitteilte. Der Rechtsweg in dieser Sache sei nun ausgeschöpft, sagte Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad. „Die Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, hat sich letztendlich bestätigt.“ Weder Becker noch Pocher waren damals vor Gericht erschienen. Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, sie halte die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für inakzeptabel. Es wäre ihrer Ansicht nach zu erwarten gewesen, dass der BGH als höchste Instanz die „vorliegende Fehlentscheidung“ nach Recht- und Gesetzmäßigkeit hin überprüft und entsprechend korrigiert, wie Cronemeyer in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. „Ich werde nunmehr mit meinem Mandanten besprechen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegt, um diese Entscheidung, die gravierend gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, aufzuheben.“

Seit Jahrzehnten steht Produzent und Musiker Dieter Bohlen (71) auf der Bühne und performt seine größten Hits – dabei ist er nicht immer textsicher. „Manchmal vergesse ich eine Harmonie oder Teile des Textes. Ich muss mir ,Cheri, Cheri Lady‘ auch nach 40 Jahren immer noch angucken“, sagte der „Pop-Titan“ der „Bild“-Zeitung. Bei seiner anstehenden „Jetzt oder Nie“-Arena-Tour (ab 26. September) will RTL-Gesicht Bohlen live auftreten.

Artikel 7 von 10