Anstößige Ampel?

Gericht weißt Klage als unzulässig zurück
Die Ampel in Hildesheim bleibt. © Frankenberg/dpa
Hildesheim – Die Hildesheimer Fußgängerampeln mit Motiven lesbischer und schwuler Paare dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die Ampelpärchen als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht könne eine Verletzung der Rechte